Regelwerk

Unsere Mitgliedschaftsvereinbarung bildet die Grundlage der 8.Luftlandedivision.

Die Zustimmung zu nachfolgender Vereinbarung ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der 8. Luftlandedivision!


§1: Allgemeines

(1) Jedes Mitglied muss die Anforderungen der 8.Luftlandedivision erfüllen.

Ausnahmen müssen vorab abgesprochen werden.

(2) Mitglieder dürfen nur über das geregelte Bewerbungsverfahren und nur von zuständigem Personal aufgenommen werden.

(3) Die Nicknames auf Teamspeak, in Arma und im Forum müssen identisch sein.

(4) Nicknames sollen einfach auszusprechen sein. Die Verwendung von Leetspeak und Abkürzungen wie z.B. LP und HD sind nicht zulässig.

Der Name darf keinen Rang enthalten. Ränge werden ausschließlich mit TS-Icons gekennzeichnet.

(5) Die Anmelde bzw. Abmeldepflicht gilt ab Aufnahme eines neuen Mitglied.

(6) Eine Ausbildung darf nur zwei Wochen nach Abschluss der vorherigen Ausbildung begonnen werden.


§2: Anwesenheit

(1) Die Mitglieder sind zur regelmäßigen Teilnahme am Clanleben verpflichtet. Dazu gehört die Teilnahme an Events, Missionen, Ausbildungen, Fortbildungen, sowie die regelmäßige Anwesenheit auf unserem Teamspeak.

(2) Mitglieder müssen mindestens einmal im Monat an einer Mission/ einem Event teilnehmen.

(3) Die Teilnahme an Missionen trotz Abmeldung gilt nicht als Aktivität nach §2 Abs.2.

(4) Jedes Mitglied muss sich wöchentlich bis Freitags, 21 Uhr, für das jeweilige Event an- oder abmelden. Sollte es einem selbst nicht bekannt sein, ob man anwesend oder abwesend ist, so muss man sich als abwesend eintragen. Die "Vielleicht" Funktion ist nicht zu nutzen.
Die Anmeldung erfolgt über unsere Kalender. Die Rückmeldung "Vielleicht" gilt nicht als an- bzw. abmeldung.

(5) Längere Abwesenheit (z.B Urlaub), muss angemeldet werden. Man kann sich höchstens für 1 Monat als abwesend eintragen lassen. Strafen auf Zeit verfallen in einer längeren Abwesenheit nicht.

(6) Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet, bei den Aktivitäten der

8. Luftlandedivision pünktlich zu erscheinen.

(7) Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet sich mind. 2 mal pro Woche im Forum über die aktuellen Geschehnisse im Clan zu informieren.


§3: Verhalten im Clan/auf Teamspeak

(1) Die Mitglieder sollen einen respektvollen Umgang mit ihren Mitmenschen pflegen. Alle Mitglieder gehen rücksichtsvoll miteinander um.

(2) Es wird ein Altersgerechtes Verhalten an den Tag gelegt! Störende Geräusche sowie Dauersenden sind ebenfalls nicht gestattet!

(3) Die Channel auf unserem TS3 sollen für ihren ausgeschriebenen Zweck verwendet werden!

(4) Laufende Veranstaltungen der 8.Luftlandedivision dürfen ohne triftigen Grund nicht verlassen werden. Liegt ein triftiger Grund vor, so muss die Clanleitung darüber informiert werden.

(5) Geplante Missionen dürfen ohne Erlaubnis des Missionsbauers oder der Clanleitung nicht im Vorfeld eingesehen werden.

(6) Spielen von anderen Spiele/andre Arma-Aktivitäten sind während der Eventzeit (Samstag) auf dem TS der 8.LLDiv für alle untersagt.

(7) Das direkte oder indirekte Werben für andere Spielegemeinschaften ist für alle untersagt.

(8) TS3-Community-Badges sind auf dem TS der 8.LLDiv nicht gestattet.


§4: Probezeit

(1) Ab der Aufnahme durchläuft jeder neue Spieler eine Probezeit von 4 Wochen.

(2) Das neue Mitglied wird in dieser Zeit verstärkt beobachtet. Jeder Spieler kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen aus dem Clan entlassen werden.

(3) In der Probezeit muss die Grundausbildung (GA) absolviert werden.


§5: Vorbereitung/Technik

(1) Alle Mitglieder sind dazu verpflichtet, das Spiel Arma 3 und die benötigten Mods aktuell zu halten.

(2) Hilfe bei der Einrichtung des Modsets wird nur vor dem angekündigten Missionsbeginn gewährleistet.

(3) Wir unterstützen nur die Einrichtung der Mods über Arma3Sync und unsere claninterne Mod-Repository.

(4) Zu Beginn einer Veranstaltung müssen Arma 3 und das Modset funktionsfähig sein.

Die Funktionstüchtigkeit kann vorab über eine Probeverbindung mit dem Server getestet werden.
Das herunterladen des Modsets kurz vor oder während der laufenden Mission ist unzulässig und zählt als unentschuldigtes Fehlen!

(5) Jedes Mitglied ist letztendlich selbst dafür verantwortlich, dass seine Hard- und Software pünktlich einsatzbereit ist!


§6: Verhalten im Spiel

(1) Jede Art des Betrügens oder des Ausnutzens von Spielfehlern ist verboten!

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Squad-URL zu nutzen!

(3) Wer den Spielbetrieb durch langes AFK-Gehen oder ähnlichem störenden Verhalten aufhält, kann aus der Mission verwiesen werden.

(4) Den Anweisungen von Vorgesetzten ist Folge zu leisten!

(5) Die Ausbildungen sind verbindlich. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen zulässig.

(6) Die Verwendung von ACRE ist Pflicht! Das ACRE-TS3-Plugin muss während einer Mission zu jedem Zeitpunkt aktiviert sein!

(7) Alle Mitspieler versuchen Atmosphäre zu schaffen. Begonnenes Rollenspiel darf nicht gestört werden und alle Spieler müssen sich, je nach ihren Fähigkeiten, daran beteiligen.

(8 ) Die Benutzung von spielmechanischen Bezeichnungen wie z.B “Lag“, “Desync“, “FPS“ oder anderen Bezeichnungen ist nicht gestattet!

(9) Die Person mit dem höchsten Rang hat das Recht, andere Personen zu verweisen, sollte sie sich dazu veranlasst fühlen. Dies muss aber im Nachgang mit einer Begründung an die Clanleitung weitergegeben und bestätigt werden.

(10) In offiziellen Einsätzen sind die bekannten Ausrüstungsnormen unbedingt einzuhalten. Änderungen an der Standartausrüstung dürfen nur nach unmissverständlicher Anweisung durch das Führungspersonal vorgenommen werden.

(11) Das absichtliche oder fahrlässige töten oder verwunden von verbündeten Einheiten ist nicht zulässig.

(12) Die Anwendung der Tastenkombination Alt+T (MCC Teleportation) ist im Spiel (bei Samstags Missionen) ohne Elaubniss verboten auch wenn es in der Mission angezeigt wird.
(13) Die Benutzung von Feindmaterial ist nur mit Erlaubnis der entsprechenden Führungskraft zulässig.


§7: Verhalten nach Außen

(1) Jedes Mitglied ist dazu angehalten, unsere Gemeinschaft nach außen hin positiv zu vertreten, und den Ruf des Clans nicht zu schädigen.

(2) Aktionen, die den Ruf der 8.Luftlandedivision schmälern oder schädigen, können zu Disziplinarstrafen und permanenten Ausschlüssen führen.


§8: Spenden

(1) Spenden sind freiwillig.

(2) Jedes Mitglied hat das Recht darauf, in die Clankasse einzusehen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder zu prüfen.

(3) Alle Mitglieder haben das Recht, unsere Gemeinschaft finanziell zu unterstützen.

(4) Falls gespendet werden möchte, muss sich vorab bei Onkel gemeldet werden. Dies dient dazu, dass alles Ordnungsgemäß dokumentiert werden kann.

(5) Es besteht keine Möglichkeit der Rückerstattung einer Spende!

(6) Der Spender hat aufgrund seiner Spende kein Recht auf Gegenleistungen jeder Form seitens der 8. Luftlandedivision.


§9: Aufnahmen

(1) Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass Missionen in Bild und Ton aufgenommen und anschließend veröffentlicht werden.

(2) Das Ton und Videomaterial soll auf dem offiziellen Kanal der 8.Luftlandedivision veröffentlicht werden. Auf anderen Kanälen darf das Material nur mit

der Erlaubnis der Clanleitung veröffentlicht werden.

(3) Personen, die selber Aufnahmen erstellen müssen sich an das dazugehörige Regelwerk (http://www.8luftlandedivision.de/Forum/s…69#pid1069) halten.


§10: Datenschutz

(1) Claninterne Daten, diese umfassen:

  • Nutzerdaten,
  • Termine,
  • Zugangsdaten,
  • Rechte und vergleichbare Informationen,
  • eigene Mods, Scripts, Missionen,
  • sowie andere interne Arbeiten,
  • Personalakten

dürfen innerhalb sowie außerhalb des Clans, ohne Genehmigung, in keinem Fall verbreitet werden!


§11: Rangordnung

(1) Die Mitglieder der 8. Luftlandedivision erkennen die bestehende Rangordnung an, und fügen sich in Diese ein.

(2) Höherrangige Mitglieder sind in jeder Hinsicht weisungsbefugt.

(3) Den Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten!


§12: Befördern/Degradieren

(1) Möchte ein Mitglied befördert werden, so muss ein schriftlicher Antrag an die Clanleitung gestellt werden.

(2) Das Anforderungsprofil für den jeweiligen Dienstgrad muss vollständig erfüllt sein, bevor ein Beförderungsgesuch an die Clanführung gestellt wird.

(3) Nur die Clanleitung ist berechtigt, Beförderungs- sowie Degradierungsverfahren durchzuführen.

(4) Sollte das Recht zur Änderung von Dienstgraden an eine weitere Person übertragen werden, so ist dies schriftlich festzuhalten.

(5) Vor jeder Veränderung eines Dienstgrades ist zunächst die Zulässigkeit des Antrages anhand der festgelegten Kriterien zu prüfen, und mittels der Eintragungen in Datenbank und Personalakte zu belegen. Darüber hinaus sollen personenkundige Mitglieder der 8. Luftlandedivision bei Ungereimtheiten zur Hilfe gezogen werden.


§13: Zusätzliche Mitgliedschaft in anderen Clans

(1) Die Mitgliedschaft in anderen Gemeinschaften ist grundsätzlich gestattet.

(2) Es ist nicht gestattet, die 8. Luftlandedivision in irgendeiner Form aufgrund von anderen Mitgliedschaften zu vernachlässigen. Ist dies der Fall, so hat die 8. Luftlandedivison das Recht, sich im Zweifelsfall gegen ein Mitglied zu entscheiden.


§14: Verstoß gegen die Mitgliedschaftsvereinbarung

(1) Verstöße gegen die Mitgliedschaftsvereinbarung müssen angezeigt werden!

(2) Jedes Mitglied hat das Recht, eine Anzeige gegen eine oder mehrere Personen bei der Clanleitung in schriftlicher Form zu stellen. Je nach schwere wird ein Gericht einberufen.

(3) Das Gericht setzt sich aus der Clanleitung, Angeklagten und Anklägern zusammen.

(4) Die Clanleitung kann die Zusammensetzung des Gerichts eigenständig bestimmen.

(5) Alle Beteiligten, ausgenommen Zuschauer, haben das Recht, sich zu äußern.

(6) Alle aktiven Teilnehmer sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

(7) Die gesamte Verhandlung muss in Form eines Protokolls oder via Tonaufnahme festgehalten werden.

(8 ) Die Clanleitung entscheidet unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das Strafmaß.

(9) Ein Publikum kann zugelassen werden.


§15: Mögliche Strafen

(1 ) Mögliche Strafen sind :

  • Verlust des Ranges (Degradierung)
  • Ausschluss von Missionen/ Aktivitäten innerhalb der 8. Luftlandedivision
  • Entziehung von Ämtern
  • Vergabe von Strikes (Strafpunkte)
  • Entziehung von Rechten
  • permanenter Ausschluss aus dem Clan, einschließlich Teamspeak

(2) Die Strafen können Zeitlich begrenzt oder permanent vollstreckt werden.



Regeln für Besucher

§1: Verhalten im Clan/auf Teamspeak

(1) Die Gäste sollen einen respektvollen Umgang mit ihren Mitmenschen pflegen.

Alle Gäste gehen rücksichtsvoll miteinander um.

(2) Es wird ein Altersgerechtes Verhalten an den Tag gelegt! Störende Geräusche sowie Dauersenden sind ebenfalls nicht gestattet!

(3) Die Channel auf unserem TS3 sollen für ihren ausgeschriebenen Zweck verwendet werden!

(4) Laufende Veranstaltungen der 8.Luftlandedivision dürfen nicht gestört werden.

(5) MItglieder sind gegenüber Gästen weisungsbefugt.

(6) Für Gäste besteht kein Teilnahmerecht an Veranstaltungen der 8.Luftlandedivision

(7) Nicknames sollen einfach auszusprechen sein. Die Verwendung von Leetspeak und Abkürzungen wie z.B. LP und HD sind nicht zulässig. Der Name darf keinen Rang enthalten. Ränge werden

ausschließlich mit TS-Icons gekennzeichnet.

(8) Ts3 community badges sind auf dem TS der 8.LLdiv nicht gestattet.

(9) Das direkte oder indirekte Werben für andere Spielegemeinschaften ist für alle untersagt.

(10) Spielen von Spiele sind während der Eventzeit (Samstag) auf dem TS der 8.LLDiv für alle untersagt.


§2: Datenschutz

(1) Claninterne Daten, diese umfassen:

  • Nutzerdaten,
  • Termine,
  • Zugangsdaten,
  • Rechte und vergleichbare Informationen,
  • eigene Mods, Scripts, Missionen,
  • sowie andere interne Arbeiten,
  • Personalakten

dürfen innerhalb sowie außerhalb des Clans, ohne Genehmigung, in keinem Fall verbreitet werden!

(2) Gäste bekommen keinen Zugriff auf das claninterne Modpacket. Das spielen auf den claninternen Servern (ArmA 3 Server) ist für Gäste nicht gestattet.


§3: Verhalten nach Außen

(1) Jeder Gast ist dazu angehalten, unsere Gemeinschaft nach außen hin positiv zu vertreten, und den Ruf des Clans nicht zu schädigen.

(2) Aktionen, die den Ruf der 8.Luftlandedivision schmälern oder schädigen, führen zu einem permanenten Ausschluss.


§4: Verstöße gegen das Regelwerk

(1) Verstöße gegen das Regelwerk werden mit einer Verwarnung oder einem zeitlich begrenzten/ permanenten Ausschluss bestraft.